
Zulassung
Die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist die Befreiung von der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung. Folgende Fachwirte der IHK können durch die jeweilige Prüfungsordnung die verkürzte Ausbildereignungsprüfung ablegen:
- Gepr. Wirtschaftsfachwirt IHK
- Gepr. Technischer Fachwirt IHK
- Gepr. Handelsfachwirt IHK (nur mit Wahlfach „Mitarbeiterführung“ oder nach Verordnung ab 01/2015)
- Geprüfter Fachwirt für Marketing IHK
- Gepr. Immobilienfachwirt IHK
- Gepr. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
- Gepr. Fachwirt für Güteverkehr und Logistik IHK
- Gepr. Veranstaltungsfachwirt IHK
- Gepr. Fachwirt im Gastgewerbe IHK
- Gepr. Bankfachwirt IHK
- Gepr. Fachwirt für Versicherungen und Finanzen IHK
- Gepr. Industriefachwirt IHK (Verordnung v. 06/2010)
- Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt
- Gepr. Tourismusfachwirt IHK (Verordnung v. 03/2012)
- Gepr. Verkehrsfachwirt
- Gepr. Versicherungsfachwirt