Zulassung
Die Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist die Befreiung von der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung. Folgende Fachwirte der IHK können durch die jeweilige Prüfungsordnung die verkürzte Ausbildereignungsprüfung ablegen:
- Gepr. Wirtschaftsfachwirt
- Gepr. Technischer Fachwirt
- Gepr. Handelsfachwirt (nur mit Wahlfach „Mitarbeiterführung“ oder nach neuer Verordnung ab 01/2015)
- Geprüfter Fachwirt für Marketing
- Gepr. Immobilienfachwirt
- Gepr. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
- Gepr. Fachwirt für Güteverkehr und Logistik
- Gepr. Veranstaltungsfachwirt
- Gepr. Fachwirt im Gastgewerbe
- Gepr. Bankfachwirt
- Gepr. Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
- Gepr. Industriefachwirt (neue Verordnung v. 06/2010)
- Gepr. Personaldienstleistungsfachwirt
- Gepr. Tourismusfachwirt (neue Verordnung v. 03/2012)
- Gepr. Verkehrsfachwirt
- Gepr. Versicherungsfachwirt