Zulassung
Vom Fortgeschrittenen zum Profi. Berufspraxis und Vorkenntnisse sind wichtig, um die Prüfung zum Berufspädagogen IHK zu absolvieren. In jedem Fall ist die Ausbildereignungsprüfung IHK (AEVO) oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Wer durch Zeugnisse seine berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen kann, hat ebenfalls eine Chance auf die Prüfungszulassung. Die IHK stellt auf diese Weise sicher, dass Sie ausreichend qualifiziert sind für den hochwertigen Abschluss. Alle Möglichkeiten sehen Sie hier auf einen Blick zusammengefasst.
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Aufstiegsfortbildung
zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen, Fachwirt, Fachkaufmann, Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss
+
1 Jahr Berufserfahrung
=
▄
Studium
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung
+
2 Jahre Berufserfahrung
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
+
5 Jahre Berufserfahrung
=
▄