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Energie­berater BAFA für Wohngebäude

Energie­berater BAFA für Wohngebäude
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Zulassung

Aus dem Fachmann wird der Profi. Für die Teilnahme am Lehrgang Energieberater BAFA für Wohngebäude gibt es keine spezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Jeder, der sich für die Energieberatung und die BAFA-Qualifikationsprüfung vorbereiten möchte, kann teilnehmen. Allerdings bewegt sich die Abschlussprüfung auf dem Niveau eines Meister- oder Techniker-Abschlusses bzw. eines Bachelor-Studiums (Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens). Daher sollten Teilnehmer über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von komplexen fachlichen Aufgaben verfügen und in der Lage sein, Prozesse in einem dynamischen beruflichen Umfeld eigenverantwortlich zu steuern. Der erfolgreiche Abschluss dieses anerkannten Vorbereitungslehrgangs erfüllt die Voraussetzung zur Teilnahme an der BAFA-Qualifikationsprüfung.
 

 
Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Prüfungsorganisation zentral durch das BAFA koordiniert. Weiterbildungsträger, wie die TA Bildungszentrum GmbH, bieten keine eigenen Prüfungstermine an. Ab 2024 werden neue Prüfungstermine über das BAFA zur Verfügung stehen, sodass Interessierte die Möglichkeit haben, an der Qualifikationsprüfung für Energieberater teilzunehmen.
Sobald Termine buchbar sind, informiert das BAFA über ihre Webseite: BAFA-Qualifikationsprüfung.
Die TA Bildungszentrum GmbH hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Prüfungstermine durch das BAFA. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer. Anfallende Zusatzkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.