
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
in einem kaufmännischen, verwaltenden, handwerklichen oder medizinischen Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens
+
1 Jahr Berufserfahrung
im Gesundheits- und Sozialwesen
=
▄
Studium
in einem Studiengang des Gesundheits- und Sozialwesens an einer Hochschule
+
2 Jahre Berufserfahrung
im Gesundheits- und Sozialwesen
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Beruf
+
2 Jahre Berufserfahrung
im Gesundheits- und Sozialwesen
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
im Gesundheits- und Sozialwesen
=
▄