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Förderprogramme1

Der Bildungsscheck

Der Bildungsscheck

"Bildungsscheck" heißt ein Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Berufliche Weiterbildungsangebote sind förderfähig, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit sichern und Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln.

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Kein Bildungsscheck ohne vorherige Beratung!

Wer erhält den Bildungsscheck?

Bezuschusst werden mit dem Bildungsscheck Entgelte, die von Anbietern der beruflichen Weiterbildung für die Teilnahme erhoben werden und Prüfungsgebühren. Zur Förderung mit Bildungsschecks sind vor allem Bildungsangebote bei Weiterbildungseinrichtungen zugelassen, die nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Fernunterrichtsschutzgesetz anerkannt sind und/oder sich durch eine zertifizierte Qualitätssicherung auszeichnen. 

Unternehmen mit Sitz in der Ziel-2-Fördergebietskulisse NRW haben nur einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheckverfahren. In Ziel-3-Regionen (das Gebiet der alten Bundesländer ohne die o.g. Ziel-2 Regionen) passt der Bildungsscheck zum Politikfeld D (Förderung der Innovation und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen) und erlaubt sowohl den betrieblichen wie einen individuellen Zugang. Vor möglicher Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung Pflicht: Regional benannte Weiterbildungsberatungsstellen geben fälschungssichere Bildungsschecks aus und befristen diese „nach sachlichen Gesichtspunkten”. 

Nach Buchung der Weiterbildung durch Betriebe oder Beschäftigte beantragt die jeweilige Bildungseinrichtung beim Versorgungsamt die Erstattung unter Vorlage der Bildungsschecks und erhält den Zuwendungsbescheid. So gelangt ein Unternehmen an Bildungsschecks (betrieblicher Zugang). Eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle legt gemeinsam mit dem beratenen Unternehmen Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildung sowie in Frage kommende Bildungsanbieter fest, gibt dann Bildungsschecks mit diesen Angaben an das Unternehmen aus und informiert mit Beratungsprotokollen die Bewilligungsbehörde. Jedes Unternehmen kann pro Kalenderjahr maximal 20 Bildungsschecks für die gesamte Belegschaft erhalten. Das Unternehmen bestätigt der Beratungsstelle auf dem Protokoll die durchgeführte Beratung, unterzeichnet notwendige Zulassungserklärungen sowie die vorgesehenen Bildungsschecks. 

Dann vereinbart das Unternehmen mit den betreffenden Beschäftigten die Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten und bucht die Seminare/Kurse der Weiterbildungseinrichtungen, zahlt 50 % selbst und händigt personifizierte Bildungsschecks über die weiteren 50 % aus.


Gefördert werden können z.B.:
  • berufsbezogene Qualifizierungen
  • Schlüsselqualifikationen
  • Medienbildung
  • EDV-, Rhetorik- oder Sprachkurse
  • Lern- und Arbeitstechniken
Nicht gefördert werden:
  • arbeitsplatzbezogende Anpassungsqualifizierungen
  • Maschinenbedienerschulungen
  • spezif. Verkaufstrainings
  • Kurse für den Sachkundenachweis
  • Führerscheine
  • Angebote zur Erholung
  • Kurse zur privaten Haushaltsführung
  • Sportkurse
  • Künstlerisches/Kunsthandwerkliches.
Der individuelle Zugang zum Bildungsscheck für einzelne Beschäftigte im Ziel-3-Gebiet. Personen, die in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (auch ElternzeitlerInnen!), legen zusammen mit der ausgewählten Weiterbildungsberatungsstelle individuell zugeschnitten Themen und Inhalte ihrer beruflichen Weiterbildung sowie mögliche Bildungsanbieter fest. Sie bekommen den/die Bildungsscheck/s mit diesen Angaben persönlich ausgehändigt, bestätigen der Beratungsstelle die durchgeführte Beratung und unterzeichnen auf dem Bildungsscheck rechtsverbindlich eine Erklärung: dass sie in einem Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten arbeiten und im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks sowie im vorausgegangenen Kalenderjahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben (außer im Rahmen dieser Förderung – Sie können also auch in den Genuss mehrerer Bildungsschecks gelangen!). Die Beschäftigten buchen dann das Angebot des Bildungsträgers selbst, zahlen diesem 50 % des Entgelts und übergeben ihren persönlichen Bildungsscheck für die anderen 50 % der Gebühr.Änderungen zum 1. Oktober 2008

Ab dem 1. Oktober 2008 gelten folgende Regelungen zur Vergabe der Bildungsschecks:

  • Beschäftigte können pro Jahr 1 Bildungsscheck über ihr Unternehmen erhalten und 1 weiteren beantragen, wenn sie den Eigenanteil privat tragen.
  • Unternehmen erhalten pro Kalenderjahr maximal 10 Bildungsschecks für die gesamte Belegschaft.

Weitere Info´s , Adressen, etc. bei der

http://www.bildungsscheck.nrw.de/ 
www.bildungsscheck.nrw.de 
http://www.bildungsscheck.netz-nrw.de/download.htmlhttp://
www.bildungsscheck.netz-nrw.de/download.html