Die Agentur für Arbeit / Das Job Center
Bei Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und bei Arbeitnehmern ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Chancen für eine berufliche Eingliederung zu verbessern. Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung kann nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach dem SGBIII erfolgen. Hierzu gehört neben den individuellen teilnehmer- und maßnahmebezogenen Fördervoraussetzungen, wie z.B.
Das förderbare Bildungsangebot ist an den Arbeitsmarkterfordernissen auszurichten. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sind nur dann zweckmäßig, wenn die Bildungsabsolventen auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt innerhalb angemessener Zeit eine dem Bildungsziel entsprechende Beschäftigung finden können.
Ist die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung erforderlich, wird die Agentur für Arbeit nach einer Beratung dem Bildungsinteressierten einen sogenannten Bildungsgutschein aushändigen. Dieser legt fest, wie lange die Weiterbildung dauert, welches Ziel sie hat und wo sie absolviert werden kann. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann der Inhaber des Bildungsgutscheines bei einem Bildungsträger mit einer, entsprechend der Beschreibung im Bildungsgutschein, zugelassene Weiterbildungsmaßnahme einlösen. In diesem Fall fördert die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Maßnahme durch Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes und Übernahme der Weiterbildungskosten, wie z.B. entstehende Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern.
Die Technische Akademie Hameln e.V. erfüllt die Voraussetzungen, dass ihre Lehrgänge per Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter gefördert werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beschäftigte Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen Weiterbildungskosten erhalten, wenn sie bei Beginn der Teilnahme das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung, so wenden Sie sich bitte an Ihre/-n persönliche/-n Arbeitsvermittler/-in bei der Agentur für Arbeit oder des JobCenters.
Zusätzliche Infos erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
- die Feststellung der Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung,
- die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und deren Zustimmung zur Teilnahme,
- die Prüfung und Anerkennung der Lehrgänge und Träger,
Das förderbare Bildungsangebot ist an den Arbeitsmarkterfordernissen auszurichten. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sind nur dann zweckmäßig, wenn die Bildungsabsolventen auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt innerhalb angemessener Zeit eine dem Bildungsziel entsprechende Beschäftigung finden können.
Ist die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung erforderlich, wird die Agentur für Arbeit nach einer Beratung dem Bildungsinteressierten einen sogenannten Bildungsgutschein aushändigen. Dieser legt fest, wie lange die Weiterbildung dauert, welches Ziel sie hat und wo sie absolviert werden kann. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann der Inhaber des Bildungsgutscheines bei einem Bildungsträger mit einer, entsprechend der Beschreibung im Bildungsgutschein, zugelassene Weiterbildungsmaßnahme einlösen. In diesem Fall fördert die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Maßnahme durch Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes und Übernahme der Weiterbildungskosten, wie z.B. entstehende Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern.
Die Technische Akademie Hameln e.V. erfüllt die Voraussetzungen, dass ihre Lehrgänge per Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter gefördert werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beschäftigte Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen Weiterbildungskosten erhalten, wenn sie bei Beginn der Teilnahme das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung, so wenden Sie sich bitte an Ihre/-n persönliche/-n Arbeitsvermittler/-in bei der Agentur für Arbeit oder des JobCenters.
Zusätzliche Infos erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de