Die Begabtenförderung
Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Gefördert werden kann, wer
eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
oder
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die An¬rechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Hannover ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Industrie- und Handelskammer Hannover.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Informieren Sie sich direkt bei der IHK Hannover.
Ansprechpartnerin bei der Industrie- und Handelskammer Hannover: Frau Ingrid Bundt, Tel.: 0511 3107-380, Fax.: 0511 3107-440, E-Mail: begabte(at)hannover.ihk.de
Weitere Infos von der Stiftung Begabtenförderung des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung unter folgendem Link:
http://www.begabtenfoerderung.de/ Quelle: IHK Hannover
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Gefördert werden kann, wer
eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
- ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die An¬rechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen: die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fach-kauffrau),
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Hannover ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Industrie- und Handelskammer Hannover.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Informieren Sie sich direkt bei der IHK Hannover.
Ansprechpartnerin bei der Industrie- und Handelskammer Hannover: Frau Ingrid Bundt, Tel.: 0511 3107-380, Fax.: 0511 3107-440, E-Mail: begabte(at)hannover.ihk.de
Weitere Infos von der Stiftung Begabtenförderung des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung unter folgendem Link:
http://www.begabtenfoerderung.de/ Quelle: IHK Hannover