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Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern: Büroangestellte lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und Friseure den neuesten Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in speziellen Reinigungsverfahren usw. Das sind nur ein paar Beispiele von Hunderten. Und für alle lässt sich die Bildungsprämie nutzen. 

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. 


Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
  1. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1.2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 25.600 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  2. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare. Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. 

Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht. 

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie".

Transparenz durch gute Beratung
Wichtig ist eine gezielte Beratung. Für die Bildungsprämie erfolgt sie durch die bundesweit bereitstehenden Beratungsstellen. Bald wird es davon 600 geben, sodass jede Interessentin und jeder Interessent in der Nähe eine findet. Die Beratungsstellen sind neutral, machen also keine Werbung für einen bestimmten Kurs oder Weiterbildungsanbieter. Die geschulten Beraterinnen und Berater haben Kenntnisse des lokalen und regionalen Arbeits- und Weiterbildungsmarktes. 

Sie informieren die Weiterbildungsinteressierten gezielt und sorgen für den nötigen Durchblick in der Vielfalt der Angebote. Ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ist Voraussetzung um einen so genannten Prämiengutschein zu erhalten. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben.


Weiterbildung macht sich bezahlt
 
Es geht bei der Bildungsprämie um direkte finanzielle Unterstützung. Anders herum: Der Wille sich weiterzubilden zahlt sich aus. Das Konzept nimmt besonders die individuelle berufliche Weiterbildung in den Blick, durch die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen können. Da man nicht immer das passende Geld für eine Weiterbildungsmaßnahme auf dem Konto hat, greift der Staat mit der Bildungsprämie den Interessierten unter die Arme. Pro Prämienberatung geht das einmal im Jahr.

 Die Bildungsprämie deckt über den persönlich ausgestellten Prämiengutschein in vielen Fällen die anfallenden Kosten für Fachkurse und Seminare zur Hälfte ab und macht sie dadurch leichter finanzierbar. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein ferner mit dem Weiterbildungssparen.   

Weitere Infos , Adressen, etc. auf

http://www.bildungspraemie.info/