Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg
Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg
Unter dem Motto „Chancen fördern“ unterstützt der ESF in Baden-Württemberg die Entwicklung von Menschen und Unternehmen, um diese in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen. Einerseits geht es darum, unsere Wettbewerbsfähigkeit sowohl in der Europäischen Union als auch global zu bewahren. Andererseits müssen wir Menschen mit besonderen Nachteilen gezielt unterstützen und ihnen Aussichten auf Beschäftigung bieten.
Voraussetzungen für Lehrgänge
Förderfähig sind Fachkurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus den Bereichen Innovationen, Energiewirtschaft, Management und Dienstleistungswirtschaft. Ausgeschlossen sind Berufliche Aufstiegsfortbildungen, Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken und Vertriebs- oder Produktschulungen.
Bei TA Bildungszentrum Hameln werden gefördert:
Die Finanzierung durch den ESF erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass der ESF die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und vorhandenen Finanzmitteln ersetzt. Diese Finanzierungsart beruht auf dem Subsidiaritätsgrundsatz: anrechen bare Aus gaben müssen zunächst durch private oder öffentliche Mittel gedeckt werden.
Der maximale Interventionssatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für alle Vorhaben des ESF gilt der Grundsatz der Zusätzlichkeit (Additionalität). Die Beiträge aus dem Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaats treten.
Nach dem Prinzip der Partnerschaft wurden die relevanten Partner und regionalen Arbeitskreise bereits bei der Programmierung des Operationellen Programms zum ESF in Baden-Württemberg aktiv einbezogen. Zudem werden im Begleitausschuss neben dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Senioren, dem Wirtschaftsministerium und anderen Ressorts der Landesregierung Baden-Württemberg weitere wichtige Akteure der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik die Umsetzung der Förderung aktiv begleiten. Die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben werden gemäß Artikel 56 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 bis auf die in den Verordnungen der einzelnen Fonds vorgesehenen Ausnahmen auf nationaler Ebene festgelegt.
Weitere Infos , Adressen, etc. finden Sie auf
http://www.esf-bw.de
Unter dem Motto „Chancen fördern“ unterstützt der ESF in Baden-Württemberg die Entwicklung von Menschen und Unternehmen, um diese in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen. Einerseits geht es darum, unsere Wettbewerbsfähigkeit sowohl in der Europäischen Union als auch global zu bewahren. Andererseits müssen wir Menschen mit besonderen Nachteilen gezielt unterstützen und ihnen Aussichten auf Beschäftigung bieten.
Voraussetzungen für Lehrgänge
Förderfähig sind Fachkurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus den Bereichen Innovationen, Energiewirtschaft, Management und Dienstleistungswirtschaft. Ausgeschlossen sind Berufliche Aufstiegsfortbildungen, Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken und Vertriebs- oder Produktschulungen.
Bei TA Bildungszentrum Hameln werden gefördert:
- Immobilienmakler IHK
- Eventmanager IHK
- Projektleiter IHK
- Officemanager IHK
- Marketingassistent IHK
- Qualifizierte Personalfachkraft IHK
- Datenschutzbeauftragter (BDSG) und
- Ausbildereignung gem. AEVO
- Beschäftigte in KMU bis 250 Mitarbeitern
- Unternehmer, Existenzgründer, Gründungswillige, Wiedereinsteiger, Ausbilder in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft
- Beschäftigungsort oder Wohnort muss in Baden-Württemberg liegen
- 30 % der Lehrgangsgebühren
- 50 % der Lehrgangsgebühren bei Teilnehmenden älter als 50 Jahre
Die Finanzierung durch den ESF erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass der ESF die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und vorhandenen Finanzmitteln ersetzt. Diese Finanzierungsart beruht auf dem Subsidiaritätsgrundsatz: anrechen bare Aus gaben müssen zunächst durch private oder öffentliche Mittel gedeckt werden.
Der maximale Interventionssatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für alle Vorhaben des ESF gilt der Grundsatz der Zusätzlichkeit (Additionalität). Die Beiträge aus dem Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaats treten.
Nach dem Prinzip der Partnerschaft wurden die relevanten Partner und regionalen Arbeitskreise bereits bei der Programmierung des Operationellen Programms zum ESF in Baden-Württemberg aktiv einbezogen. Zudem werden im Begleitausschuss neben dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Senioren, dem Wirtschaftsministerium und anderen Ressorts der Landesregierung Baden-Württemberg weitere wichtige Akteure der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik die Umsetzung der Förderung aktiv begleiten. Die Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben werden gemäß Artikel 56 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 bis auf die in den Verordnungen der einzelnen Fonds vorgesehenen Ausnahmen auf nationaler Ebene festgelegt.
Weitere Infos , Adressen, etc. finden Sie auf
http://www.esf-bw.de