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Förderprogramme1

IWiN 2010

IWiN 2010

IWiN 2010 (neue Richtlinie seit dem 15.06.2010) 


Gefördert werden  

Beschäftigte von niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Betriebsinhaber von Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben.


Voraussetzungen der Förderung sind bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)   

  • Betriebssitz in Niedersachsen 
  • weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro, sowie Unabhängigkeit/Eigenständigkeit (keine Beteiligung von mehr als 25% an einem anderen Unternehmen und/oder zu 25% und mehr im Besitz eines anderen Unternehmens) 
  • dass eine Personen-Förderung nach AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) / Meister-BAFöG nicht an Anspruch genommen werden kann, weil Versagungsgründe vorliegen; i.d.R. ist das der Fall, wenn der/die zu fördernde Mitarbeiter/-in in der Vergangenheit bereits eine Aufstiegsfortbildung durchgeführt hat 

Die Weiterbildung muss sich inhaltlich auf  

  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder 
  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z.B. Moderation, Präsentation) oder 
  • die Stärkung der Sozialkompetenz (z.B. Kommunikation) im Beruf beziehen 
  • berufliche Fachkenntnisse müssen auf dem Arbeitsmarkt allgemein verwendbar sein 

Nicht förderungsfähig sind u.a.  

  • Produktschulungen oder Einweisungskurse für Maschinen oder Anlagen 
  • Kurse, die ausschließlich Grundkenntnisse vermitteln (insbesondere im EDV-Bereich) 
  • Maßnahmen für Personen, die einen Anspruch auf BAFöG oder AFBG (das sog.Meister-BAFöG) haben 

Grundsätzlich ist die Förderung  

  • ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung (Freistellungskosten für die Zeit der Maßnahme sowie Seminarkosten) 
  • in Höhe von ca. 50 % bis zu 70% der Weiterbildungskosten möglich je nach Lage des Standortes des Unternehmens : 50 % im Zielgebiet RWB, 70 % im Zielgebiet Konvergenz)
  • im Zielgebiet RWB auf maximal € 4.000,00 und im Zielgebiet Konvergenz auf maximal € 5.000,00 je Unternehmen innerhalb eines Haushaltsjahres begrenzt 
  • mit einem mindestens 10%-igen Eigenbetrag des Unternehmens verbunden 


Die Kurse / Projekte  

  • gemeinsam mit dem TA Bildungszentrum Hameln völlig neu konzipieren und spezifisch für sich selbst frei festlegen 
  • kann das Unternehmen aus dem breiten Spektrum der Weiterbildungsangebote des TA Bildungszentrums Hameln selbst auswählen 
  • sollen 30 Zeitstunden Gesamtdauer nicht unterschreiten - nach oben sind im Wesentlichen keine Begrenzungen auferlegt 
  • sind mit einem Zertifikat über Inhalt und Umfang zu dokumentieren 

Das Prozedere  

das Unternehmen ermittelt den Weiterbildungsbedarf 
das TA Bildungszentrum Hameln erstellt auf Grundlage der Anforderungen ein individuelles Angebot 
gemeinsam mit dem Unternehmen wird der Antrag auf Förderung erstellt und von uns bei der zuständigen regionalen Anlaufstelle eingereicht 
der Antrag muss für jede zu fördernde Person einzeln gestellt werden 
über unser Anmeldeformular können für die Kurse am TA Bildungszentrum Hameln die Teilnehmerplätze reserviert werden (Rücktrittsrecht besteht auf Grundlage der AGB) 
vor Antragstellung und Bewilligung durch die regionale Anlaufstelle darf mit der Qualifizierung nicht begonnen werden 
nach der Genehmigung wird die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt 
die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Qualifizierung direkt an das Unternehmen. Dabei muss die Originalrechnung und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden 


Gern stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Informationen zur Verfügung! 



Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der IWiN: www.iwin-niedersachsen.de