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Förderprogramme

Bundesförderungen für Teilnehmer

Aufstiegs-BAföG

Maximale Förderhöhe
75 % | 15.000 €
Zielgruppe
Beschäftigte, Selbstständige
Förderfähige Kurse
IHK-Aufstiegsfortbildungen
 

 
Das Aufstiegs-BAföG ist eine bundesweite staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es unterstützt Fachkräfte mit Weiterbildungswunsch ebenso wie potenzielle Existenzgründer. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Das Aufstiegs-BAföG hat vor einigen Jahren das  Meister-BAföG ersetzt und wurde seitdem mehrfach angepasst. Anspruch erheben kann darauf jeder, der eine Aufstiegsfortbildung am TA Bildungszentrum beginnt und damit eine höherwertige Qualifikation als seine bisherige anstrebt.
*IHK-Prüfungsgebühr ist direkt an die IHK zu entrichten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte (beschäftigt oder selbständig), die sich bei einem Praxis-Studium auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister HKW, Industriemeister IHK, Fachwirt IHK, Fachkaufmann IHK, Industrietechniker IHK, Betriebswirt IHK, Technischen Betriebswirt IHK und weiteren vergleichbaren Abschlüssen vorbereiten. Eine erfolgreich abgeschlossene Erstausbildung ist dafür nicht erforderlich. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten mit der für die Fortbildung geforderten Berufspraxis können Aufstiegs-BAföG erhalten, sofern dies in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehen ist. Eine Förderung kann auch ohne Berufsausbildung allein aufgrund der entsprechenden Berufserfahrung genehmigt werden. Darüber hinaus ist sie auch mit einem Bachelorabschluss möglich, beispielsweise für den Technischen Betriebswirt IHK.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis maximal 15.000 Euro). Der Zuschussanteil hierauf liegt bei 50 Prozent – vor August 2020 waren es 40 Prozent. Es empfiehlt sich, den restlichen Betrag mit einem zinsgünstigen Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Erfolgreiche Absolventen profitieren dann erneut, wenn sie die Prüfung bestehen. Dann erhalten sie einen Nachlass von noch einmal 50 Prozent auf das für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen. Der Staat fördert damit die Motivation der Weiterbildungswilligen. Gleichwohl ist es möglich, auf das Darlehen zu verzichten.

Das Darlehen kann sofort in Teilbeträgen oder komplett zurückgezahlt werden, längstens innerhalb von zehn Jahren nach Ende der Maßnahme. Wer sich nach dem neuen Abschluss selbstständig macht, bekommt zusätzlich auch das Restdarlehen erstattet.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag gefördert werden, der von Einkommen und Vermögen der Antragsteller und deren Ehegatten abhängig ist. Fortbildungskosten sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Gefördert wird, wer eine höherwertige Qualifikation anstrebt. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass der Antragsteller bislang noch keine berufliche Aufstiegsweiterbildung durchgeführt hat, unabhängig davon, ob diese in der Vergangenheit gefördert wurde oder nicht. Ausnahmen bilden die Weiterbildungen zum Betriebswirt IHK und zum Technischen Betriebswirt IHK. Wer beispielsweise bereits eine berufliche Fortbildung zum Industriemeister IHK erfolgreich durchgeführt hat, hat gute Chancen, auch eine Förderung bei dem Weiterbildungslehrgang zum Technischen Betriebswirt IHK zu erhalten. Das gleiche gilt entsprechend für Fachwirte und Fachkaufleute, die den Betriebswirt IHK absolvieren möchten. Auch Universitätsabgänger mit Bachelor-Abschluss könnten sich die Weiterbildungsmaßnahme zum Betriebswirt IHK oder Technischen Betriebswirt IHK fördern lassen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Sofern Sie sich für die Aufnahme einer IHK-Aufstiegsfortbildung entscheiden, übersenden wir Ihnen den Antrag für das Aufstiegs-BAföG. Diesen schicken Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück. Gemeinsam mit einem von uns ausgefüllten und unterschriebenen Formular (Formblatt B) übermitteln wir die Unterlagen dem zuständigen Amt, welches im Anschluss Kontakt mit Ihnen aufnimmt.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Das Aufstiegs-BAföG wird monatlich direkt an Sie überwiesen. Sie können die Weiterbildungsgebühren dann in monatlichen Raten abzahlen.