Bayern (Meisterbonus)
Maximale Förderhöhe
3.000 €
Zielgruppe
Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen
Förderfähige Kurse
Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen
Absolventen, die seit Juni 2019 eine IHK-Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgelegt haben, erhalten auf Basis der „Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung“ eine finanzielle Anerkennung für ihren Bildungserfolg in Höhe von 3.000 €. Gefördert werden Meisterprüfungen sowie gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Beschäftigungsort im Freistaat Bayern haben und einen förderungsfähigen Fortbildungsabschluss erlangt haben. Bei den Fortbildungen, die gefördert werden, muss es sich um eine berufliche IHK-Aufstiegsfortbildung handeln, die erfolgreich im Freistaat Bayern abgelegt worden ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Fortbildung nicht von einer zuständigen Stelle in Bayern abgenommen werden kann.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Beim erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einer gleichwertigen Aufstiegsfortbildung nach dem 31.05.2019 kann der Freistaat Bayern einen Bonus von 3.000 Euro gewähren. Ein Rechtsanspruch auf den Bonus besteht jedoch nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel handelt.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Im Rahmen der Förderung durch den Meisterbonus muss ein erfolgreicher Abschluss einer IHK-Aufstiegsfortbildung vorliegen.
- Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt sein. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird.
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise sind zu erbringen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Absolventen aus Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben. Zuständig sind je nach Abschluss u.a. Stellen die Industrie- und Handelskammern, sowie die Handwerkskammern, die auch für Rückfragen zur Auszahlung des Meisterbonus zur Verfügung stehen.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern. Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechparner finden SIe hier.