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Förderprogramme

Bundesförderungen für Teilnehmer

Berufsförderungsdienst

Maximale Förderhöhe
100 %
Zielgruppe
Soldaten auf Zeit
Förderfähige Kurse
Förderungsfähig sind sämtliche Kurse am TA Bildungszentrum, unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Der Berufsförderungsdienst (BFD) hat sich die schulische und berufliche Bildung von Soldaten auf Zeit zum Ziel gesetzt. Gefördert werden Weiterbildungen sowohl während, als auch nach der Wehrdienstzeit, um optimale Voraussetzungen zum Eintritt in einen Zivilberuf zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden durch den Berufsförderungsdienst Soldaten, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung durch den Bundesförderungsdienst ist abhängig vom Kostenrichtwert. Je nach Kostenrichtwert übernimmt der BFD die gesamten Weiterbildungskosten oder nur einen Teil der Kosten, das heißt der Anspruch auf eine Förderung zur Weiterbildung ist zeitlich und finanziell auf Grundlage der Verpflichtungszeit gestaffelt.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Voraussetzung für eine Förderung nach dem Bundesförderungsdienst ist eine vorausgehende Verpflichtung bei der Bundeswehr.
Des Weiteren muss eine Beratung mit dem Berufsförderungsdienst erfolgen. Bei dieser Beratung werden mit den Soldaten Chancen und Perspektiven für das weitere Berufsleben besprochen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Im Vorfeld der Weiterbildung findet mit den Mitarbeitern des örtlichen zuständigen Berufsförderungsdienstes eine individuelle Beratung statt. Hier wird ein auf den Soldaten zugeschnittener Förderungsplan festgelegt. Für die ausgewählte Weiterbildung ist dann ein Antrag auf Förderung schriftlich, über den zuständigen Berater des Berufsförderungsdienstes, zu stellen. Wird die Förderung bewilligt, kann die Anmeldung zum Kurs erfolgen.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Die TA Hameln rechnet mit dem Teilnehmer direkt ab. Nach Beendigung der Weiterbildung reicht der Teilnehmer hierzu die Originalrechnung des TA Bildungszentrums beim Bundesförderungsdienst ein. Die bewilligten Kosten (auf Grundlage des jeweiligen persönlichen Kostenrichtwerts) werden im Anschluss vom BFD an den Teilnehmer erstattet.