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Förderprogramme

Landesförderungen für Unternehmen

Brandenburg (Bildungsscheck)

Maximale Förderhöhe
50 %
Zielgruppe
Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg
Förderfähige Kurse
Förderfähig sind alle Lehrgänge, die am TA Bildungszentrum angeboten werden.
 

 
Das Land Brandenburg verfolgt mit seinem neu aufgelegten Programm das Ziel, Beschäftige neu oder weitergehend zu qualifizieren. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg werden mit dem Bildungsscheck zahlreiche Studienangebote am TA Bildungszentrum bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten.
Rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen beziehungsweise Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Beschäftigte muss seinen Erstwohnwohnsitz im Land Brandenburg haben.
  • Wird die Förderung vonseiten eines Unternehmens beantragt, muss dieses eine Betriebsstätte im Land Brandenburg nach § 12 AO haben.
  • Rechtskräftige Vereine müssen ihren Vereinssitz im Land Brandenburg haben.
  • Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Antragstellung möglich.
  • Die Kursgebühren liegen bei mindestens 1000 Euro.

Wie wird die Förderung beantragt?

Alle Informationen zur Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen finden sie hier: Weiterbildungsrichtlinie der ILB. Die Anträge müssen bis zum 30.06.2027 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum Lehrgang nach Antragsstellung bei der ILB erfolgen muss.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Nach bestandenem Lehrgang bekommt das Unternehmen seinen Zuschuss direkt von der ILB gutgeschrieben.