Brandenburg (Bildungsscheck)
Maximale Förderhöhe
3.000 €
Zielgruppe
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum (inkl. Prüfungsgebühren).
Das Land Brandenburg verfolgt mit seinem neu aufgelegten Programm das Ziel, Beschäftige neu oder weitergehend zu qualifizieren. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg werden mit dem Bildungsscheck zahlreiche Studienangebote am TA Bildungszentrum bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Den Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie sich beruflich weiterbilden wollen, unabhängig von Ihrem Betrieb.
Wie wird die Förderung beantragt?
Alle Informationen zur Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen finden sie hier: Weiterbildungsrichtlinie der ILB. Die Anträge müssen bis zum 30.06.2027 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum Lehrgang nach Antragsstellung bei der ILB erfolgen muss.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Nach bestandenem Lehrgang bekommt der Absolvent seinen Zuschuss direkt von der ILB gutgeschrieben.