˄
Focus Vergleich: Top-Anbieter für berufliche Bildung 2025
Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Baden-Württemberg (Förderprogramm Fachkurse)

Maximale Förderhöhe
50 %
Zielgruppe
Beschäftigte, Unternehmer und Gründungswillige mit Sitz in Baden-Württemberg
Förderfähige Kurse
Alle IHK-Zertifikatslehrgänge
 

 
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung mit Zuschüssen zur Teilnahmegebühr.

Wer wird gefördert?

Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Unternehmer einschließlich Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Besonders begrüßt werden Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben (Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen), sowie Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

25 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren,
50 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 55. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise vollenden oder die keinen Berufsabschluss haben.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die von Ihnen angebotenen Fachkurse müssen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen.
  • Der Wohn- oder Beschäftigungsort beziehungsweise der Unternehmenssitz der Teilnehmenden muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Der angebotener Lehrgang umfasst mindestens 8 bis maximal 160 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.
  • Die von Ihnen erhobene Kursgebühr pro Teilnehmenden liegt nicht über 6.000 Euro.
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften, Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden gehören nicht zur Zielgruppe und werden nicht gefördert.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständige Institute und sonstigen rechtlich unselbstständigen Einrichtungen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Teilnehmer beantragt die Förderung über den Bildungsträger, bei dem er den Lehrgang besucht, vor der Anmeldung.
Förderzeitraum: Die Förderung ist nur bis 31.08.2023 ausgewiesen und gilt für Kursstarts bis zu diesem Datum.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Erfüllt der Teilnehmer die Voraussetzungen, wird die Fördersumme direkt von seiner Teilnahmegebühr abgezogen.
Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.

Unterlagen zur Beantragung der Förderung

Hier finden Sie die benötigten Unterlagen, damit Sie die Förderung beantragen können. 

Informationen für Teilnehmende
Fragebogen für Teilnehmende
Ziegruppenabfrage