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Förderprogramme

Bundesförderungen für Teilnehmer

Deutsche Rentenversicherung

Maximale Förderhöhe
100 %
Zielgruppe
Personen, die ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert unter der Bezeichnung "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Berufsförderung. Durch diese Form der Rehabilitation erhalten allen voran Personen, die gesundheitliche Probleme haben, eine Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu erhalten bzw. neue Berufschancen zu erschließen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit bedroht oder bereits gemindert ist.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt bis zu 100 Prozent der Leistungen für Weiterbildungskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten zum Bildungsträger sowie Kosten für die Kinderbetreuung. Falls Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die auswärts stattfindet und Sie während der Lehrgangszeit auch auswärts wohnen müssen, kann die Rentenversicherung zudem die Mietkosten für die Unterkunft übernehmen. Bei Personen, die während des Lehrgangszeitraums zwischen ihrem Wohnort und der Bildungseinrichtung pendeln und über acht Stunden von ihrem Wohnort abwesend sind, können des Weiteren auch Verpflegungskosten in Form einer Mittagessenpauschale übernommen werden.

Während der beruflichen Rehabilitation wird zudem ein Übergangsgeld gezahlt, deren Höhe sich zum einen nach den letzten Arbeitsgehältern bzw. der letzten Beiträge zur Rentenversicherung bemisst. Zum anderen wird bei der Höhe des Übergangsgeldes das fiktive Gehalt einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren Person in Betracht gezogen.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Voraussetzung für eine Förderung in Form der "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" durch die Deutsche Rentenversicherung ist, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Darüber hinaus muss zusätzlich eine der folgenden Bedingungen zutreffen:
  • Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müsste ohne eine Förderung gezahlt werden.
  • Die Förderung ist unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation erforderlich, um so entsprechend die erfolgreiche Beendigung der Rehabilitation zu gewähren.
  • Bei der Antragstellung wurde bereits eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erreicht.
Die Beantragung der Leistungen muss vor Beginn der Berufsförderung erfolgen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Im Vorfeld der Berufsförderung muss ein Antrag gestellt werden. Der jeweilig zuständige Rentenversicherungsträger prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationsleistungen erfüllt sind. Die Formulare für die Anträge, wie auch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare, erhalten Sie bei den folgenden Stellen:
  •     Rentenversicherung
  •     Auskunfts- und Beratungsstellen
  •     Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
  •     Gesetzliche Krankenkassen
  •     Versicherungsämter
  •     Agentur für Arbeit
Die Stellen nehmen die Anträge entsprechend entgegen und leiten sie an die zuständige Stelle weiter.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Sofern Sie eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten, rechnet das TA Bildungszentrum die Förderung direkt mit der Deutschen Rentenversicherung ab.