... für Arbeitssuchende
Der Obolus für Berufsrückkehrer. Die Agentur für Arbeit stellt finanzielle Mittel bereit: Mit dem Bildungsgutschein werden Sie als Arbeitssuchender unterstützt, um Sie beruflich wieder einzugliedern. Wem die Kündigung droht oder wessen Vertrag ausläuft, der kann ebenfalls Anspruch erheben. Das trifft auch dann zu, wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Übernommen werden dann sämtliche Kosten. Zudem gibt es Fördertöpfe der Bundesländer, die für Sie in Frage kommen können: etwa nach der Rückkehr von der Familienzeit.
Arbeitssuchende
Bildungsgutschein
bis zu 100 %▭
Arbeitslose und konkret von Arbeitslosigkeit Bedrohte können mit dem von der Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutschein die gesamten Weiterbildungsgebühren einsparen. Hierbei werden die Weiterbildungskosten zusätzlich zur Zahlung des Arbeitslosengeldes übernommen.
Weiterbildungsstipendium
bis zu 8.100 € ▭
Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.700 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.
Förderungen in den Bundesländern
▭
Arbeitssuchende werden bei ihrem Bildungsvorhaben auch durch länderspezfische Programme gefördert:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)