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Unternehmen
Transfermaßnahmen
50 % ▭
Unternehmen, deren Mitarbeiter sich vor der Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden, können die Arbeitsmarkteingliederung der Beschäftigten durch Transfermaßnahmen bezuschussen lassen. So werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit getragen, den Rest trägt das Unternehmen.
Förderungen in den Bundesländern
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Unternehmen können bei Mitarbeiterweiterbildungen auch auf länderspezifische Förderungen zurückgreifen:
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)