... für Unternehmen
Finanzhilfen für Firmen. Die Förderung aus dem Programm WeGebAU soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen: Bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten werden dann von der Arbeitsagentur bezahlt. Zielgruppe sind vor allem gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer im Unternehmen. Umschulung statt Entlassung lautet das Motto im Bereich der Transfermaßnahmen: Dabei werden Betriebe bezuschusst, wenn sie Ihren Mitarbeitern vor dem Eintritt in eine Auffanggesellschaft eine berufliche Weiterbildung ermöglichen. Mit dem Kurzarbeitergeld sollen Wiedereingliederungen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Für Betriebe gibt es zudem Landesprogramme, mit denen sie ihre Mitarbeiter vergünstigt weiterbilden lassen können. Sie gelten in der Regel dort, wo das Unternehmen tätig ist.
Unternehmen
Transfermaßnahmen
50 % ▭
Unternehmen, deren Mitarbeiter sich vor der Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden, können die Arbeitsmarkteingliederung der Beschäftigten durch Transfermaßnahmen bezuschussen lassen. So werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit getragen, den Rest trägt das Unternehmen.
Förderungen in den Bundesländern
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Unternehmen können bei Mitarbeiterweiterbildungen auch auf länderspezifische Förderungen zurückgreifen:
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)