Hamburg (Meisterprämie)
Maximale Förderhöhe
1.000 €
Zielgruppe
Absolventen von Meisterprüfungen und vergleichbaren Aufstiegsfortbildungen.
Förderfähige Kurse
Kurse mit Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen, u.a. auch Fachwirte und technische Betriebswirte.
Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen erhalten als zusätzlichen Anreiz eine Prämie von 1.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Teilnehmer (Angestellte, Selbstständige, Arbeitssuchende, Soldaten, Erwerbsgeminderte, Unternehmen), die eine Weiterbildung auf dem DQR der Stufe 6 oder 7 nach BBiG oder HwO erfolgreich absolviert haben und zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben oder in Hamburg gearbeitet haben.
Die Prüfung muss bei einer zuständigen Stelle (IHK oder HWK) in Hamburg abgelegt werden (Ausnahmen bestehen, sofern die Prüfung nicht in Hamburg angeboten wird.).
Die Prüfung muss bei einer zuständigen Stelle (IHK oder HWK) in Hamburg abgelegt werden (Ausnahmen bestehen, sofern die Prüfung nicht in Hamburg angeboten wird.).
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Für die bestandene Meisterprüfung erhalten Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
- Gefördert werden erfolgreiche Abschlussprüfungen, die ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen worden sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung).
- Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.
- Der Hauptwohnsitz oder Ort der Beschäftigung lag zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg.
Wie beantrage ich die Förderung?
- Die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Meisterprämie für Hamburg erfolgt über die Geschäftsstelle Meisterprämie bei der Handwerkskammer Hamburg..
- Sie können den Antrag online stellen, indem Sie das Online-Formular nutzen.
- Wichtiger Hinweis: Es besteht eine Ausschlussfrist. Demnach muss ein Antrag spätestens 3 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Prüfungszeugnisses) gestellt werden. Danach verfällt der Anspruch auf die Prämie ohne Ausnahme! Achten Sie also darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zusage von der Handwerkskammer Hamburg und kurz darauf erfolgt die Auszahlung der Meisterprämie an Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa vier bis sechs Wochen.