Mecklenburg-Vorpommern (Meister-Extra)
Maximale Förderhöhe
2.000 €
Zielgruppe
Personen mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung in Handwerk und Industrie, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Förderfähige Kurse
Lehrgänge mit Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt das „Meister-Extra“ für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk und der Industrie.
Wer wird gefördert?
Das „Meister-Extra“ wird an Absolventen eines Lehrgangs mit Meisterprüfung im Bereich Handwerk und Industrie vergeben. Am TA Bildungszentrum sind das die Lehrgänge:
- Industriemeister Metall IHK
- Industriemeister Elektrotechnik IHK
- Industriemeister Mechatronik IHK
- Industriemeister Chemie IHK
- Industriemeister Kunststoff und Kautschuk IHK
- Industriemeister Luftfahrttechnik IHK
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Das „Meister-Extra“ beträgt 2.000 Euro. Pro Jahr werden die 50 besten Meisterabsolventen aller Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern mit zusätzlich 3.000 Euro geehrt. Diese Ehrung wird jeweils im Folgejahr vorgenommen.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Es muss eine bestandene Meisterprüfung im Bereich Handwerk und Industrie vorgewiesen werden.
- Antragsteller müssen bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses nach bestandener Meisterprüfung (Ausschlussfrist) vollständig an die zuständige Kammer per Post oder Mail gestellt werden.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung des „Meister-Extra“ erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die jeweilige Wirtschaftskammer, mindestens zweimal jährlich. Antragsteller werden darüber schriftlich benachrichtigt.
Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: Regierungsportal MV
Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: Regierungsportal MV