Rheinland-Pfalz (QualiScheck)
Maximale Förderhöhe
60 % | 1.500 €
Zielgruppe
Abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitgeber mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Förderfähige Kurse
Alle berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, die am TA Bildungszentrum angeboten werden und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.
In Rheinland-Pfalz erhalten Sie finanzielle Unterstützung, Ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu verbessern. Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds macht es mit dem QualiScheck möglich.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:
- Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
- Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
- Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
- Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler (bitte prüfen Sie eine Antragstellung im Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)
- Nicht Erwerbstätige
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Eine Weiterbildung kann pro Kalenderjahr und Teilnehmer mit 60 Prozent (maximal bis zu einem Betrag von 1.500 € Euro) gefördert werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Die Antragsstellung muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme stattgefunden haben.
- Eine Anmeldung zum Kurs darf noch nicht erfolgt sein.
- Die Beschäftigten müssen in Rheinland-Pfalz wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers liegt in Rheinland-Pfalz.
- Die Weiterbildungskosten dürfen nicht unter 100 € liegen.
- Die Weiterbildung muss abgeschlossen werden.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich.
Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.
Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Als Nachweis ist das Teilnahmezertifikat, das Ihnen vom Weiterbildungsträger ausgestellt wurde, im EDV-Begleitsystem hochladen. Nach der Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung erhalten Sie einen Schlussbescheid und es erfolgt die Erstattung des Förderbetrags auf Ihr Bankkonto.