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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Saarland (Aufstiegsbonus)

Maximale Förderhöhe
1.000 €
Zielgruppe
Angestellte mit Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz im Saarland
Förderfähige Kurse
Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich
 

 
Mit dem saarländischen Aufstiegsbonus erhalten Absolventen einen finanzielle Anerkennung für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Der Meisterbonus des Saarlands honoriert die erfolgreiche Weiterbildung mit 1.000 €.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichem Bereich, die im Saarland wohnen oder in diesem Bundesland beschäftigt sind. 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Beim erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung kann das Saarland einen Meisterbonus von 1.000 € gewähren.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Abschluss muss nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 6 oder 7 sein. Die Aufstiegsfortbildungen zum Technischen Betriebswirt, Betriebswirt, Meister, Fachwirt, Industrietechniker, Fachkaufmann oder Berufspädagogen am TA Bildungszentrum entsprechen diesem Bachelor- oder Master-Niveau.
  • Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss bei der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
  • Die Prüfung muss vor der IHK oder HWK im Saarland abgelegt werden, außer die jeweilige Prüfung wird dort nicht angeboten.
  • Werden in einem Kalenderjahr von einer Person mehrere Abschlüsse erworben, die den Kriterien entsprechen, so kann der Aufstiegsbonus nur einmal beantragt werden.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag für saarländischen Aufstiegsbonus muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Der Aufstiegsbonus (Meisterbonus) wird von der IHK Saarland ausgezahlt, nachdem der Antrag bewilligt ist. Die Überweisung der Bonuszahlung erfolgt auf die im Antragsformular angegebene Kontoverbindung.