Saarland (Kompetenz durch Weiterbildung)
Maximale Förderhöhe
50 % | 2.000 €
Zielgruppe
Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz im Saarland
Förderfähige Kurse
Förderfähig sind alle* Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer
Das Saarland fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), indem es die Kosten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bezuschusst. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMUs zu erhalten. Das Programm wird vom Europäischen Sozialfonds unterstützt.
Eine Beratung zur Förderung können Sie bei der FITT gGmbH vornehmen:
FITT gGmbH - KdW-Servicestelle
Tel.: 0681 5867 652
E-Mail: kdw@fitt.de
Eine Beratung zur Förderung können Sie bei der FITT gGmbH vornehmen:
FITT gGmbH - KdW-Servicestelle
Tel.: 0681 5867 652
E-Mail: kdw@fitt.de
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), die ihren Sitz im Saarland haben.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Der Zuschuss kann pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme bis zu 50 Prozent, aber maximal 2.000 Euro (ohne MwSt.) betragen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Das Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter beschäftigt ist, muss seinen Sitz im Saarland haben und der EU-Definition von KMU entsprechen.
- Der Beihilfebetrag muss mindestens 100 Euro betragen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem qualifizierten, externen Weiterbildungsträger absolviert werden und allen Interessierten offenstehen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss Inhalte vermitteln, die im Rahmen der Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen anwendbar sind und zur Vertiefung bzw. Erweiterung der bisherigen Kenntnisse beitragen.
- Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses muss spätestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle eingereicht sein.
Wie beantrage ich die Förderung?
Vor Antragstellung ist eine einmalige Registrierung des Unternehmens über die KdW-Website erforderlich. Das Registrierungsformular (PDF) ist per Mail und im Original ausgedruckt und unterschrieben an die Servicestelle zu versenden.
Sind die KMU-Kriterien erfüllt, erhält das Unternehmen per E-Mail ein individualisiertes Antragsformular. Dieses ist mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn ausgefüllt per E-Mail sowie im Original per Post bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Pro Seminarbesuch und Teilnehmendem muss ein eigener Förderantrag gestellt werden.
Sind alle Antragskriterien erfüllt, erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage durch die Servicestelle.
Sind die KMU-Kriterien erfüllt, erhält das Unternehmen per E-Mail ein individualisiertes Antragsformular. Dieses ist mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn ausgefüllt per E-Mail sowie im Original per Post bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Pro Seminarbesuch und Teilnehmendem muss ein eigener Förderantrag gestellt werden.
Sind alle Antragskriterien erfüllt, erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage durch die Servicestelle.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme legt das KMU der Servicestelle innerhalb von drei Monaten folgende Unterlagen vor: eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung (nach vorgegebenem Muster) und die Rechnung (beides im Original) sowie einen geeigneten Zahlungsnachweis. Anschließend zahlt die Servicestelle die Förderung an das KMU aus.