Saarland (Kompetenz durch Weiterbildung)
Maximale Förderhöhe
50 % | max. 2.000 €
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Saarland
Förderfähige Kurse
Förderfähig sind alle* Zertifikatslehrgänge am TA Bildungszentrum
Das Saarland fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), indem es die Kosten für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bezuschusst. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMUs zu erhalten. Das Programm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) wird vom Europäischen Sozialfonds unterstützt.
Eine Beratung zur Förderung können Sie bei der FITT gGmbH vornehmen:
FITT gGmbH - KdW-Servicestelle
Saaruferstraße 16
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 5867 652
E-Mail: kdw@fitt.de
Eine Beratung zur Förderung können Sie bei der FITT gGmbH vornehmen:
FITT gGmbH - KdW-Servicestelle
Saaruferstraße 16
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 5867 652
E-Mail: kdw@fitt.de
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), die ihren Sitz im Saarland haben.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Der Zuschuss kann pro Lehrgangsbesuch bis zu 50 Prozent der Weiterbikdungskosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Für Anträge mit einem Förderbetrag unter 100 Euro wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen kein Zuschuss gewährt.
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert:
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert:
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten: maximal 20.000 Euro im Jahr
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten: maximal 100.000 Euro im Jahr
- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: maximal 250.000 Euro im Jahr
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Das Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter beschäftigt ist, muss seinen Sitz im Saarland haben und der EU-Definition von KMU entsprechen.
- Der Beihilfebetrag muss mindestens 100 Euro betragen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem qualifizierten, externen Weiterbildungsträger absolviert werden und allen Interessierten offenstehen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme muss Inhalte vermitteln, die im Rahmen der Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen anwendbar sind und zur Vertiefung bzw. Erweiterung der bisherigen Kenntnisse beitragen.
- * Eine Förderung ist nur für Kurse bis 120 Stunden möglich.
Wie beantrage ich die Förderung?
Vor Antragstellung ist eine einmalige Registrierung des Unternehmens über die KdW-Website erforderlich. Das Registrierungsformular (PDF) ist per Mail und im Original ausgedruckt und unterschrieben an die Servicestelle zu versenden.
Sind die KMU-Kriterien erfüllt, erhält das Unternehmen per E-Mail ein individualisiertes Antragsformular. Dieses ist mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn ausgefüllt per E-Mail sowie im Original per Post bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Pro Seminarbesuch und Teilnehmendem muss ein eigener Förderantrag gestellt werden.
Sind alle Antragskriterien erfüllt, erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage durch die Servicestelle.
Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.
Sind die KMU-Kriterien erfüllt, erhält das Unternehmen per E-Mail ein individualisiertes Antragsformular. Dieses ist mindestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn ausgefüllt per E-Mail sowie im Original per Post bei der KdW-Servicestelle einzureichen. Pro Seminarbesuch und Teilnehmendem muss ein eigener Förderantrag gestellt werden.
Sind alle Antragskriterien erfüllt, erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage durch die Servicestelle.
Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Nach dem Seminarbesuch legt das Unternehmen der KdW-Servicestelle die Rechnung des Seminaranbieters, den Zahlungsbeleg und das Teilnahmezertifikat innerhalb von drei Monaten vor. Die Servicestelle überweist daraufhin den vorab zugesagten Förderbetrag.