Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - Betrieblicher Zugang)
Maximale Förderhöhe
bis zu 60%
Zielgruppe
Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige
Förderfähige Kurse
Alle Kurse am TA Bildungszentrum mit einer Gesamtgebühr ab 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige (natürliche Personen, soweit sie zugleich gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches Unternehmer oder Unternehmerin sind) sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Land Sachsen-Anhalt, wenn sie eigene Beschäftigte einschließlich der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst qualifizieren (im Folgenden: Unternehmen).
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Die Förderung wird als Pauschalbetrag berechnet:
- bis 10 Beschäftigte – 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- bis 249 Beschäftigte - 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Eine Zuwendung für betriebliche Vorhaben wird erst dann gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 1 000 Euro betragen, wobei nur die Teilnahmeentgelte und Prüfungsgebühren sowie die Ausgaben für Prüfungsstücke und Abschlussarbeiten maßgeblich sind.
- Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbstständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.
- Zuwendungsempfangende sind auch Personen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Zuwendung aus dieser Richtlinie im Haupt- oder Nebenerwerb ein Unternehmen gründen oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernehmen oder sich als Geschäftsführende an Unternehmen beteiligen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Beantragen können Sie die Förderung hier.
Bitte beachten:
Bitte beachten:
- Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt - Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg)
- Pro Mitarbeiter darf im Kalenderjahr ein Antrag gestellt werden.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Hierfür wird ein erneuter Antrag auf Auszahlung bei der Investitionsbank gestellt. Nach Erbringung der geforderten Nachweise, wird die Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip getätigt.
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12 39104 Magdeburg
- Auf der Seite der Investition-Bank sind Anträge zum Download hinterlegt.
- Diese werden an die Investitionsbank geschickt