Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - individueller Zugang)
Maximale Förderhöhe
3.000 Euro
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen, Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen
Förderfähige Kurse
Zertifikatslehrgänge, Zusatzqualifikationen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen sowie der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen dienen.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Arbeitslose, die keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und hierauf keinen Anspruch haben
- Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen, die ihre Ausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt haben, und volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen in Sachsen-Anhalt
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
- 90 % für Personen mit einem durchnittlichem Brutto-Einkommen unter 2.000,- € / Monat, hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose - die keine weiteren Leistungen durch das Job-Center erhalten
- 80% für Personen mit einem Brutto-Einkommen unter 3.000,- € / Monat, Personen die das 45. Lebensjahr vollendet haben, Personen die befristet beschäftigt sind, Personen die max. 30 Std. / Woche arbeiten, Leiharbeiter, Alleinerziehende, Berufsrückkehrer wie z.B. Personen aus der Elternzeit, Personen mit einem Behinderungsgrad von mind. 30%.
- 60 % für Personen die keiner Gruppe der o.g. Personen angehören.
- Max. Förderhöhe 3.000,- € der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung.
- Im Antrag sind die individuellen Zielstellungen des beantragten Weiterbildungsvorhabens zu beschreiben.
- Die Förderung gilt nur für Lehrgänge, die nicht förderfähig durch das Aufstiegs-Bafög sind.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Beantragung läuft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.
Auf der Seite der Investitions-Bank sind Anträge zum Download hinterlegt. Diese werden an die Investitionsbank geschickt.
Auf der Seite der Investitions-Bank sind Anträge zum Download hinterlegt. Diese werden an die Investitionsbank geschickt.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Hierfür wird ein erneuter Antrag auf Auszahlung bei der Investitionsbank gestellt. Nach Erbringung der geforderten Nachweise, wird die Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip getätigt.