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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Sachsen (berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung)

Maximale Förderhöhe
4.500 Euro
Zielgruppe
Natürliche Personen (Personen im Angestelltenverhältnis)
Förderfähige Kurse
z.B alle Zertifikatslehrgänge am TA Bildungszentrum
 

 
Das Land Sachsen fördert mit dem "Berufliche Weiterbildung - individuelle berufsbezogene Weiterbildung" interessierte Personen, die sich weiterentwickeln möchten.

Wer wird gefördert?

Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Sachsen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Das heißt, dass der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent liegt. Bei geringfügig Beschäftigten wird in der Regel sogar in Höhe von 80 Prozent gefördert. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 Euro. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Hauptwohnsitz muss in Sachsen liegen
  • Das monatliche durchschnittliche Bruttoeinkommen darf nicht höher sein als 3.700 Euro.
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700 Euro
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert - Sie erhalten den Zuschuss im Anschluss an Ihre Weiterbildung nach Einreichung des Verwendungsnachweises

Wie beantrage ich die Förderung?

Vor der Anmeldung am TA Bildungszentrum muss bei der Sächsischen AufbauBank (SAB) ein Antrag gestellt werden. Erfolgt die Anmeldung des Beschäftigten vor der Genehmigung des Antrages, so trägt er das Risiko, ob der Weiterbildungsscheck genehmigt wird. Der Beginn der Weiterbildung muss nach Erhalt des Zuwendungsbescheides innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Gerne helfen die TA-Mitarbeiter bei der Antragstellung.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Der Teilnehmer zahlt zunächst den kompletten Rechnungsbetrag für die Weiterbildung. Die Auszahlung der Förderung "Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung" auf das Konto des Teilnehmers erfolgt nach Abschluss des Lehrgangs. Dafür händigen wir den notwendigen Nachweis für die Teilnahme aus.