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Förderprogramme

Landesförderungen für Teilnehmer

Sachsen (Meisterbonus)

Maximale Förderhöhe
2.000 €
Zielgruppe
Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen
Förderfähige Kurse
Gewerblich-technische, land-, forst- oder hauswirtschaftliche sowie gewerblich-verwaltungstechnische Aufstiegsfortbildungen zum Meister
 

 
Absolventen, die erfolgreich eine IHK-Aufstiegsfortbildung abgelegt haben, erhalten als finanzielle Anerkennung vom Land Sachsen einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister
mit Wohnsitz oder Beschäftigung in Sachsen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Bei einem erfolgreichen Abschluss werden vom Land Sachsen je Absolvent 2.000 Euro gewährt.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Meisterprüfung muss durch eine fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet werden.
  • Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses muss im Freistaat Sachsen liegen.
  • Sollten Sie als Absolvent die beiden vorherigen Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
  • Sie beantragen oder erhalten keine gleichartiger Förderung in anderem Bundesland.

Wie beantrage ich die Förderung?

Eine Antragsstellung ist laufend bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) möglich, wenn der Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Der Meisterbonus wird von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - SAB - an die antragstellenden Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern überwiesen und von diesen an erfolgreiche Absolventen weitergegeben. Die Übergabe an die Absolventen erfolgt in einem würdevollen Rahmen, z.B. einer Meisterfeier.