
Steuertipps

Konkret: Diese Posten können Sie steuerlich absetzen
Als Teilnehmer einer Weiterbildung beim TA Bildungszentrum können Sie unter anderem diese Ausgaben bei der Steuer geltend machen:
- Kursgebühren: für sämtliche Lehrgänge, die Sie bei uns absolviert haben. Dazu zählen auch die Kosten für die Prüfung vor der IHK oder HWK.
- Fahrtkosten: für den Weg von zuhause zu uns mit dem Pkw: 30 Cent je Kilometer, gilt auch für Fahrten zu Lerngemeinschaften. Alternativ reichen Sie Ihr Bahnticket ein.
- Arbeitsmittel: für das gesamte Drumherum von Ihrer Fachliteratur bis zur Studientasche. Kostet ein Teil mehr als 488 Euro, etwa ein PC, wird er verteilt über mehrere Jahre abgeschrieben.
- Kost und Logis: Für Verpflegung werden pauschal bei 24 Stunden 24 Euro angerechnet. Auch die Übernachtungskosten sollten Sie gegenüber dem Finanzamt angeben beziehungsweise die Kosten eines zweiten Haushalts am Bildungsort nachweisen.
- Bildungskredite: Zinsen und Gebühren im Jahr der Zahlung.
Weisen Sie Ihre Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nach
So funktioniert's. Bei Arbeitnehmern sind die Kosten rund um Ihre Weiterbildung als Werbungskosten (in der Anlage N) anzugeben, bei Selbstständigen gelten sie als Betriebskosten. Für nicht-selbstständige Arbeit liegt der Pauschbetrag bei 1000 Euro. Die Angaben lohnen sich also, wenn Sie in der Summe darüber landen – sämtliche üblichen Werbungskosten zählen obendrauf. Für Selbstständige gibt es diese Grenze nicht. Die Angabe rechnet sich ab dem ersten Euro. Sammeln Sie alle Belege: Bescheinigung des Arbeitgebers, Stundenplan, Teilnahmevertrag, Teilnahmebescheinigung und Abschlussbescheinigung. Für weitere Kosten – etwa für die Fahrten – benötigen Sie Nachweise in Form von Quittungen oder Fahrtenbüchern.