Thüringen (Weiterbildungsscheck)
Maximale Förderhöhe
1.000 €
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Förderfähige Kurse
Kurse, die der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen.
In Thüringen erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um Ihre berufliche Zukunft durch eine Weiterbildung zu verbessern. Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) macht es mit dem Weiterbildungsscheck möglich.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind alle, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sind.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 Euro durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 Euro bei Einzelveranlagung und unter 110.000 Euro bei Zusammenveranlagung liegen.
- Ihre geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden. Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden. So wird für Träger, deren Angebote im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, die Eignung grundsätzlich anerkannt.
- Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
- Ihr Antrag muss bei dem TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Hinweis: Bevor Sie den Antrag auf den Weiterbildungsscheck stellen, können Sie mit einem Vorab-Check prüfen, ob Sie für die Förderung in Frage kommen. Dieser Schnelltest gibt Ihnen unmittelbar nach Beantwortung der letzten Frage ein Ergebnis. Den Vorab-Check finden Sie unter folgendem Link: Weiterbildungsscheck TLVwA – Außenstelle Erfurt (thueringen.de).
Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online auszufüllen und anschließend elektronisch an das TLVwA zu übermitteln.
Zusätzlich muss der Antrag ausgedruckt und versendet werden an:
Thüringer Landesverwaltungsamt
R 1.3 Antrag Weiterbildung
Weimarische Straße 45 - 46
99099 Erfurt
Bei der postalischen Zusendung sollten folgende Dokumente hinzugefügt werden:
Kopie von Arbeitsvertrag, Kopie Einkommensteuerbescheid (Steuererklärung vom Finanzamt), Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters
Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online auszufüllen und anschließend elektronisch an das TLVwA zu übermitteln.
Zusätzlich muss der Antrag ausgedruckt und versendet werden an:
Thüringer Landesverwaltungsamt
R 1.3 Antrag Weiterbildung
Weimarische Straße 45 - 46
99099 Erfurt
Bei der postalischen Zusendung sollten folgende Dokumente hinzugefügt werden:
Kopie von Arbeitsvertrag, Kopie Einkommensteuerbescheid (Steuererklärung vom Finanzamt), Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung Ihres Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.