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Förderprogramme

Bundesförderungen für Unternehmen

Transfermaßnahmen

Maximale Förderhöhe
50 % | 2.500 €
Zielgruppe
Unternehmen, bei deren Beschäftigten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt und eine Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft angedacht ist.
Förderfähige Kurse
Förderbar sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer.
 

 
Mit Transfermaßnahmen bezuschusst die Agentur für Arbeit Unternehmen bei der Arbeitsmarkteingliederung von Beschäftigten, die sich vor einer Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden. Gefördert werden hierbei Unternehmen, deren Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Restrukturierungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich um sogenannte beschäftigungswirksame Maßnahmen wie etwa Weiterbildungen - so sind auch Kurse am TA Bildungszentrum förderungsfähig.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, deren Beschäftigte von Arbeitslosigkeit bedroht sind, da Betriebsänderungen anstehen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Bei Transfermaßnahmen werden die Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers in einer Höhe von bis zu 50 Prozent (maximal 2.500 Euro) von der Agentur für Arbeit getragen. Das Unternehmen trägt die verbleibenden Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers, die durch die Agentur für Arbeit nicht gedeckt werden. Bei Transfermaßnahmen werden die Weiterbildungskosten somit vollständig vom Arbeitgeber und von der Agentur für Arbeit getragen.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Beschäftigte hat sich nach Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsvertrages und vor Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet.
  • Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit hat stattgefunden.
  • Ein Transfersozialplan wurde vereinbart.
  • Ein Träger (Dienstleistungsunternehmen, die Transfermaßnahmen betreuen) führt die Transfermaßnahme durch.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag für eine Transfermaßnahme muss vor Beginn der Maßnahme vom Unternehmen bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Entsprechende Vordrucke stellt die Agentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Die Zuständigkeit ist abhängig von der Betriebsstätte des Unternehmens.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Maßnahme kann durch das Unternehmen ein Antrag auf die Auszahlung der Zuschüsse bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.