
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Anerkannte Berufsausbildung
über 3 Jahre mit erfolgreich abgelegter Gesellen- oder Abschlussprüfung
+
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
über 2 Jahre mit erfolgreich abgelegter Gesellen- oder Abschlussprüfung
+
2 Jahre Berufserfahrung
=
▄
Zugelassen wird außerdem, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.