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Handwerks­meister Teil III

Zulassung

Vom Gesellen zum Meister. Um Meister im Handwerk zu werden, haben Sie in der Regel eine Gesellenprüfung bestanden und bringen im Idealfall auch Berufserfahrung mit. Die ist allerdings keine gesetzliche Voraussetzung mehr. Möglich ist der Aufstieg auch nach dem Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einer anderen Branche, verbunden mit einer mehrjährigen praktischen Gesellentätigkeit.
 

 

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt    

Fachspezifische Berufsausbildung
oder abgeschlossene Gesellenprüfung in dem entsprechenden oder einem verwandten Handwerk
+
 
 
=
Anerkannte Berufsausbildung
oder Gesellenprüfung in einem fachfremden Bereich
+
2 Jahre Berufserfahrung
erforderlich ist eine mehrjährige Berufserfahrung
=