
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
in einem Metall-, Elektrotechnik-, Fahrzeugtechnik- oder Informationstechnikberuf
+
1 Jahr Berufserfahrung
mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Mechatronik
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem sonstigen Beruf
+
1,5 Jahre Berufserfahrung
mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Mechatronik
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Mechatronik
=
▄