Teilnehmer einer Weiterbildung können viele Kosten rund um ihre Weiterbildung steuerlich gelten machen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kursgebühren und Honorare
- Prüfungsgebühren
- das heimische Arbeitszimmer
- Kosten für die Fahrt zu Mitlernenden
- Fahrten zum Vollzeitunterricht
- Übernachtung am jeweiligen Bildungsort
- Verpflegung
- Arbeitsmittel, einschließlich Literatur
- Schreibtischstühle und Taschen
- zweiter Haushalt am Bildungsort
- im Jahr der Zahlung: Zinsen für einen Bildungskredit
Voraussetzungen
- bei der Weiterbildung handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung oder um eine Anpassungs-Fortbildung, d.h. um eine Fortbildung, die eine zusätzliche Qualifikation verleiht, die Karrierechancen verbessert oder die bereits bestehenden Fähigkeiten aktualisiert und auffrischt → in solch einem Fall sind die Ausgaben als Werbungskosten absetzbar. Beilegung aller Belege zur Steuererklärung
- Beilegung von Belegen, z.B,. Bescheinigung des Arbeitgebers, Stundenplan bzw. Auflistung der Kursinhalte, Teilnahmevertrag, Teilnahmebescheinigung und Abschlussbescheinigung muss an die Einkommenssteuer angehängt werden
- Lehrgangskosten selbst müssen durch Quittungen oder Rechnungen beigelegt werden bei Abrechnung der Fahrtkosten: genaue Übersicht der einzelnen Fahrten (chronologisch) plus die Streckenangaben und der tatsächlich zurückgelegten Kilometer
- für eine Verpflegungspauschale ist eine Art kalendarische Aufstellung nötig mit Angabe der jeweiligen Schulungstage (damit die Ortsabwesenheit nachvollzogen werden kann)