
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Anerkannte Berufsausbildung
in einem mind. 3-jährige Ausbildungsberuf
+
3 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem 2-jährigen Ausbildungsberuf
+
4 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
8 Jahre Berufserfahrung
als Koch oder Köchin
=
▄