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TA Aktuell

02. Apr 2009
TA Aktuell

Neue IHK-Ausbildereignungsverordnung AEVO ab 01.08.2009 in Kraft!

Die neue Ausbildereignungsverordnung tritt am 01.08.2009 in kraft. Dadurch muss für Ausbildungsverträge, die ab dem 01.08.2009 abgeschlossen werden, die berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders nachgewiesen werden. Wer bereits vor dem 01.08.2009 ausgebildet hat, ist vom Nachweis befreit, es sei denn, dass die bisherige Ausbildertätigkeit zu Beanstandungen mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch die zuständige Stelle geführt hat.
Die Befreiung von dieser Verordnung über andere Nachweise -z.B. über mehrjährige, nicht hauptberufliche Ausbildungstätigkeit – ist auch weiterhin möglich und kann mit den Ausbildungsberatern der IHK Hannover abgestimmt werden.
(Quelle: Niedersächsische Wirtschaft März 2009 – Das Regionale Wirtschaftsmagazin der IHK Hannover)