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Rund um das TA Bildungszentrum

TA Aktuell

11. Jul 2013
TA Aktuell

TA Bildungszentrum und Hochschule OWL unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Das TA Bildungszentrum Hameln (TA) und die Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) bauen ihre Zusammenarbeit noch weiter aus: Am 09. Juli 2013 haben die Bildungsinstitutionen einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist die Förderung der Durchlässigkeit zwischen den beiden Bildungssystemen. So soll Absolventen der TA und der HS OWL institutionsübergreifend eine Anrechnung der erbrachten Studienleistungen ermöglicht werden.

Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung waren der Vorsitzende des Vorstandes der TA, Werner Thiele, die Geschäftsführer der TA, Frédéric Philipp Thiele und Frank K. Mauve, der Präsident der Hochschule OWL, Dr. Oliver Herrmann, wie auch Professor Burkhard Wrenger, Vizepräsident für Lehre und Internationalisierung der Hochschule OWL.

Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, Inhalte ihres Studiums jeweils bei der kooperierenden Institution anrechnen zu lassen. Dies schließt allen voran die Praxis-Studiengänge der TA zum Industriemeister IHK, Industrietechniker IHK und zum Fachwirt IHK ein, wie auch den Fachbereich Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik der Hochschule OWL.
Die Grundlage für den Kooperationsvertrag liefert der Deutsche Qualifikationsrahmen, wie auch die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Letztere legte 2010 fest, dass Absolventen von Meister- und Fachwirtsfortbildungen parallel zu ihrem Fachwirts- bzw. Meistertitel automatisch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben – auch ohne den vorherigen Abschluss des Abiturs. Sie können somit fachrichtungsunabhängig ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Der Qualifikationsrahmen wiederum wurde im Mai dieses Jahres vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) gemeinsam verabschiedet und setzt sich aus acht Qualifikationsstufen zusammen. Auf der sechsten Stufe dieses Rahmens befinden sich gemeinsam mit dem Bachelor-Abschluss die beruflichen Aufstiegsfortbildungen zum Industriemeister IHK und Fachwirt IHK. Ziel war hierbei, europaweit die Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen zu erleichtern. „Die Ausbildungswege und Abschlüsse sind aber sehr unterschiedlich organisiert und ausgerichtet“, wie Professor Burkhard Wrenger im Rahmen der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung anmerkte. „Deshalb ist die Durchgängigkeit im Bildungssystem aus unserer Sicht zur Zeit noch nicht uneingeschränkt gegeben. Daran wollen wir arbeiten.“

Neben der Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen beinhaltet die Kooperation auch die Umsetzung neuer Studienformate, wie auch die Intensivierung des wissenschaftlichen Austauschs zwischen beiden Institutionen, etwa durch die gemeinsame Organisation von Seminaren oder Konferenzen. Zielsetzung der Vereinbarung ist zudem die Stärkung der Region als Wirtschaftsstandort – diesem soll durch einen gezielten Wissenstransfer in die Unternehmen Rechnung getragen werden.

„Die Kooperationsvereinbarung unserer Institutionen setzt nun genau das um, was die Verabschiedung des Deutschen Qualifikationsrahmens vorgesehen hat: eine Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung“, so Werner Thiele. „Schon jetzt ist es den Studierenden möglich, sich bspw. für das Praxis-Studium zum Industrietechniker IHK Inhalte des Hochschulstudiums anrechnen zu lassen. Wir freuen uns, die Durchlässigkeit nun auch auf weitere Qualifizierungen auszubauen.“