Familienfreundlich: Meister-BAföG lohnt sich zukünftig noch mehr
Das Meister-BAföG wird noch attraktiver – der Bundestag hat heute Änderungen beschlossen, mit denen die Zuschüsse angehoben werden. Von der Förderung profitieren sollen vor allem angehende Meister, Techniker, Fachwirte und Betriebswirte, die eine Weiterbildung mit ihrem Job und ihrer Familie in Einklang bringen wollen.
245 Mio. Euro sollen allein in den kommenden vier Jahren für die Neuordnung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bereitgestellt werden. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Damit wird das Meister-BAföG mehr denn je zur beliebtesten Förderung für berufliche Weiterbildung. Studierende am TA Bildungszentrum können die hohen Zuschüsse für sämtliche Aufstiegsfortbildungen beantragen – etwa für die Lehrgänge zum Industriemeister, Industrietechniker, Handwerksmeister, Fachwirt und Fachkaufmann. Wer den Betriebswirt oder den Technischen Betriebswirt absolviert, kann unabhängig von einer früheren Förderung erneut auf diese stattlichen staatlichen Zuschüsse hoffen.
Was ändert sich konkret? Ab 1. August 2016 wächst der Zuschussbetrag für Vollzeitlehrgänge, wie sie an der TA angeboten werden, bei der Unterhaltsförderung von 238 auf 333 Euro. „Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung“, teilt das Bundesbildungsministerium mit. Ein Förderungsempfänger, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, könne dann bis zu 711 statt 488 Euro bei einem Budget von zukünftig 1473 Euro bekommen (plus 59 Prozent).
„Wir setzen mit der Novelle des AFBG ein klares familienfreundliches Zeichen“, sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Erweitert wird neben den Unterhaltsbeiträgen auch die Zielgruppe: Auch wer keine Berufsausbildung vorzuweisen hat und eine Weiterbildung besuchen will, soll zukünftig in den Kreis der Geförderten aufgenommen werden.
Das AFBG unterstützt Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen, unabhängig von deren Alter. Es trägt einen Teil der Lehrgangskosten und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich (einkommensabhängig) einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Seit 1996 sind für rund 1,7 Millionen Berufsaufsteiger insgesamt 6,9 Milliarden Euro geflossen. Übrigens: Wer am TA Bildungszentrum eine Weiterbildung starten möchte, wird von der Weiterbildungsberatung unter Tel. 05151/95776-0 unentgeltlich dabei unterstützt.
Weitere Informationen:
- Das Meister-BAföG im Überblick
- Infos vom Bundesbildungsministerium