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Karriere & Studium

08. Aug 2019
Karriere & Studium

Mehr Geld zum Lebensunterhalt – auch beim Aufstiegs-BAföG

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Das Aufstiegs-BAföG ist eine große finanzielle Unterstützung auf dem Karriereweg – und wird daher von der überwiegenden Zahl der Studierenden am TA Bildungszentrum im Bereich Aufstiegsfortbildungen genutzt. Jetzt werden durch das Förderprogramm zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Mit Inkrafttreten der BAföG-Reform zum 1. August sind die Leistungen und Einkommensfreibeträge erhöht worden. Laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek solle dafür gesorgt werden, dass noch mehr Menschen die Chance auf ihre Wunsch-Karriere erhalten. Von der BAföG-Reform profitieren dabei nicht nur Studierende, sondern auch Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten und vom Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt werden.

Mehr Geld für den Lebensunterhalt

Ab sofort gelten sowohl höhere Fördersummen für den Lebensunterhalt als auch höhere Einkommensfreibeträge. Ein Beispiel: Wer Aufstiegs-BAföG für eine Vollzeitweiterbildung erhält, kann nun – einkommensabhängig – mit bis zu 885 € (statt bisher 768 €) rechnen, Alleinerziehende mit einem Kind bekommen nun maximal 1.120 € (statt bisher 1.003 €).

Auch die Einkommensfreibeträge wurden erhöht: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner erhalten nun 610 € (statt früher 570 €), je Kind 555 € (statt bisher 520 €) und der eigene Einkommensfreibetrag des Ehe- oder Lebenspartners liegt nun bei 1.225 € (vorher 1.145 €).

Weitere Informationen: