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Karriere & Studium

10. Jan 2020
Karriere & Studium

Reform des Aufstiegs-BAföG stärkt berufliche Bildung wie nie zuvor

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Seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (kurz AFBG) im Jahr 1996 konnten bereits rund drei Millionen berufliche Aufstiege mit über neun Milliarden Euro gefördert werden. In dieser Legislaturperiode sind nun 350 Millionen Euro zusätzlich für berufliche Aufstiegsfortbildungen geplant. Davon profitieren natürlich auch die Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen am TA Bildungszentrum.

Durch die Novelle des AFBG werden berufliche Aufstiegsfortbildungen so gestärkt wie nie zuvor. Zudem wird auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung einmal mehr betont, da das Aufstiegs-BAföG eine schrittweise Förderung von Weiterbildungen bis auf Master-Niveau ermöglicht. Unter anderem soll es höhere Zuschüsse, höhere Freibeträge, höhere Darlehenserlasse und modernere Strukturen geben. Zudem sollen vor allem die Familie und der berufliche Aufstieg besser miteinander vereinbar werden.

Die Reform des Aufstieg-BAföG ist laut Bundesbildungsministerin Karliczek notwendig, da sich die Arbeitswelt aktuell im Wandel befindet und Deutschland gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte braucht. Zudem soll damit all denjenigen, die sich weiterbilden möchten, eine „trittfeste Leiter“ für ihren beruflichen Aufstieg hingestellt werden.

Die konkreten Neuerungen des AFBG auf einen Blick:

  • Einführung einer stufenweisen Förderung bis auf Master-Niveau
  • Ausbau der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss
  • Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende (von 130 Euro auf 150 Euro)
  • Erhöhung des Zuschussanteils zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (von 40 % auf 40 %)
  • Steigerung des Belohnungserlasses (von 40 % auf 50 %)
  • Erweiterung der sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener
  • vollständiger Erlass der Darlehensschuld bei einer Existenzgründung

Weitere Informationen: