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Karriere & Studium

28. Jul 2020
Karriere & Studium

Aufstiegs-BAföG: Stärkere finanzielle Unterstützung für TA-Studierende

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Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Studierende auf ihrem Karriereweg finanziell entlastet – die überwiegende Zahl der Studierenden am TA Bildungszentrum im Bereich Aufstiegsfortbildungen nutzt deshalb auch diese Förderung. Ab dem 1. August 2020 profitieren die Studierenden, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, durch weitere Vorteile und sparen so viel Geld wie nie zuvor.

Durch die vom Bundestag beschlossene Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes werden berufliche Aufstiegsfortbildungen noch einmal gestärkt. So erhalten die Studierenden für alle ab August startenden Aufstiegsfortbildungen – darunter alle Meister- und Fachwirt-Studiengänge, Betriebswirte und Technischen Betriebswirte – 50 Prozent Zuschuss auf den Maßnahmenbeitrag. Bislang lag dieser nicht zurückzuzahlende Anteil bei 40 Prozent. Wer ein staatliches kfw-Darlehen aufnimmt, dessen Erfolgsprämie bei bestandener Prüfung steigt ebenfalls von 40 auf 50 Prozent des Restbeitrags. Letztlich sind Einsparungen von bis zu 75 Prozent möglich, für Existenzgründer sogar 100 Prozent.

Was sich ändert auf einen Blick:

  • BAföG-Zuschuss steigt von 40 auf 50 Prozent (nicht zurückzuzahlen)
  • Bei kfW-Darlehen: Erfolgsprämie bei bestandener Prüfung steigt von 40 auf 50 Prozent
  • Unterhaltsförderung bei Vollzeit-LG muss nicht mehr zurückgezahlt werden
  • Existenzgründer muss Restdarlehen nicht mehr zurückzahlen
  • Alleinerziehende bekommen 150 statt 130 Euro Zuschlag

Als TA-Studierender profitieren Sie von einem besonderen Service. Wählen Sie bei Ihrer Anmeldung einfach die Option "Beratung zu Födermitteln". Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung und nehmen Ihnen einen Großteil der Formalitäten ab – damit Sie sorgenfrei in Ihre berufliche Zukunft starten können.

Weitere Informationen zu allen Änderungen des BAföGs: