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Rund um das TA Bildungszentrum

TA Aktuell

09. Jul 2021
TA Aktuell

Mit Aufstiegs-BAföG die Karrierepläne verwirklichen

Um sich beruflich weiterzubilden, haben im vergangenen Jahr mehr Menschen als jemals zuvor Aufstiegs-BAföG in Anspruch genommen. Das geht aus kürzlich vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Auch ein Großteil der Studierenden des TA Bildungszentrums hat bei der Umsetzung seiner Karrierepläne von dieser Förderung profitiert.

Laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek wurde für das Jahr 2020 mehr als 178 000 Förderanträge bewilligt – 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie zuvor.

Das zeige: Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Aufstiegs-BAföG wirkt. Sie hat zahlreiche Förderverbesserungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger gebracht.

So erhalten auch TA-Studierende seit vergangenem August für alle Aufstiegsfortbildungen – darunter sind alle Meister- und Fachwirt-Studiengänge, Betriebswirte und Technische Betriebswirte – 50 Prozent Zuschuss auf die Lehrgangsgebühren. Dieser Anteil muss nicht zurückgezahlt werden. Zuvor lag er bei 40 Prozent. Wer zusätzlich ein KfW-Darlehen aufnimmt, bekommt bei bestandener Prüfung noch einmal 50 Prozent (früher 40) auf die Restsumme erlassen.

TA-Studierende können so bis zu 75 Prozent einsparen – Existenzgründer sogar 100 Prozent. Sie bekommen das komplette KfW-Darlehen erstattet.

Als TA-Studierender profitieren Sie von einem besonderen Service. Wählen Sie bei Ihrer Anmeldung einfach die Option "Beratung zu Fördermitteln". Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung und nehmen Ihnen einen Großteil der Formalitäten ab, damit Sie sorgenfrei in Ihre berufliche Zukunft starten können.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine bundesweite staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Es unterstützt Fachkräfte mit Weiterbildungswunsch ebenso wie potenzielle Existenzgründer. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Das Aufstiegs-BAföG hat vor einigen Jahren das Meister-BaföG ersetzt und wurde seitdem mehrfach angepasst. Anspruch erheben kann darauf jeder, der eine Aufstiegsfortbildung am TA Bildungszentrum beginnt und damit eine höherwertige Qualifikation als seine bisherige anstrebt. Zusätzlich zur Förderung der Lehrgangsgebühren erhalten Studierende, die eine Vollzeitmaßnahme absolvieren, einen einkommensabhängigen Beitrag als Vollzuschuss zum Lebensunterhalt.

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