Zulassung
Vom Anfänger zum Allrounder. Die Prüfung zum Personalfachkaufmann IHK können Sie mit unterschiedlichem beruflichen Werdegang absolvieren. Voraussetzung ist in jedem Fall eine entsprechende Berufspraxis. Sie verkürzt sich, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung – idealerweise bereits im Personalwesen – vorweisen können.
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
über 3 Jahre in der Personaldienstleistungswirtschaft
+
1 Jahr Berufserfahrung
in der Personalarbeit oder Personalwirtschaft
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf
+
2 Jahre Berufserfahrung
in der Personalarbeit oder Personalwirtschaft
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem sonstigen Beruf
+
3 Jahre Berufserfahrung
in der Personalarbeit oder Personalwirtschaft
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
in der Personalarbeit oder Personalwirtschaft
=
▄