
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen* Ausbildungsberuf
+
2 Jahre Berufserfahrung
in einem fachspezifischen Beruf
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
5 Jahre Berufserfahrung
in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen* Beruf
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
Wer die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme nachweisen oder andersartig glaubhaft machen kann, entsprechende Kenntnisse über "Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen", "Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder", "Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie" sowie über "Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing" auf andere Weise erworben zu haben.
=
▄
* Der kaufmännische Beruf bzw. die kaufmännische Ausbildung muss medizinische, naturwissenschaftliche oder heilberufliche Bezüge aufweisen.