Förderung
Ihre Zuschüsse liegen bereit. Die Finanzierung Ihrer Zusatzqualifikation müssen Sie nicht alleine tragen. In welcher persönlichen Situation Sie sich auch befinden: Für Ihr Intensiv-Seminar Sicherheitsbeauftragter liegt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bereit, die Sie mit unserer Unterstützung abrufen können. Etwa mit der staatlichen Bildungsprämie gibt es bis zu 500 Euro erstattet. Auf dieser Seite ist aufgelistet, was für Sie infrage kommt.
Förderung für...
Angestellte ˅ ˄
Weiterbildungsstipendium
bis zu 8.100 € ▭
Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.700 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.
Förderungen in den Bundesländern
▭
Nicht nur der Bund fördert. Auch einige Bundesländer bieten länderspezfische Förderprogramme an:
Baden-Württemberg (Förderpr. Fachkurse)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (Bildungsscheck)Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (QualiScheck)Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - individueller Zugang)Schleswig-Holstein (A3 Weiterbildungsbonus)Thüringen (Weiterbildungsscheck) Selbstständige ˅ ˄
Förderungen in den Bundesländern
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Selbstständige werden bei ihrem Bildungsvorhaben auch durch länderspezfische Programme gefördert:
Baden-Württemberg (Förderpr. Fachkurse)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (QualiScheck)Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - Betrieblicher Zugang)Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Unternehmen ˅ ˄
Transfermaßnahmen
50 % ▭
Unternehmen, deren Mitarbeiter sich vor der Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden, können die Arbeitsmarkteingliederung der Beschäftigten durch Transfermaßnahmen bezuschussen lassen. So werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit getragen, den Rest trägt das Unternehmen.
Förderungen in den Bundesländern
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Unternehmen können bei Mitarbeiterweiterbildungen auch auf länderspezifische Förderungen zurückgreifen:
Baden-Württemberg (Förderpr. Fachkurse)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (Bildungsscheck)Bremen (keine Förderung)
Hamburger Weiterbildungsbonus PlusHessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)Saarland (KdW)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - Betrieblicher Zugang)Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Arbeitssuchende ˅ ˄
Weiterbildungsstipendium
bis zu 8.100 € ▭
Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.700 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.
Förderungen in den Bundesländern
▭
Arbeitssuchende werden bei ihrem Bildungsvorhaben auch durch länderspezfische Programme gefördert:
Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (keine Förderung)
Bremen (keine Förderung)
Hamburg (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (Weiterbildung - individueller Zugang)Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Soldaten ˅ ˄
Berufsförderungsdienst
bis zu 100 %▭
Durch den Berufsförderungsdienst können diejenigen, die sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet haben, sowohl während als auch nach ihrer Wehrdienstzeit eine Förderung für ihre Weiterbildung erhalten. Die Höhe hängt hierbei von der Verpflichtungszeit, das heißt vom Kostenrichtwert ab.
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Baden-Württemberg (keine Förderung)
Bayern (keine Förderung)
Berlin (keine Förderung)
Brandenburg (Bildungsscheck)Bremen (keine Förderung)
Hamburg (keine Förderung)
Hessen (keine Förderung)
Mecklenburg-Vorpommern (keine Förderung)
Niedersachsen (keine Förderung)
Nordrhein-Westfalen (keine Förderung)
Rheinland-Pfalz (keine Förderung)
Saarland (keine Förderung)
Sachsen (keine Förderung)
Sachsen-Anhalt (keine Förderung)
Schleswig-Holstein (keine Förderung)
Thüringen (keine Förderung)
Erwerbsgeminderte ˅ ˄
Deutsche Rentenversicherung
bis zu 100 %▭
Mit dem Förderprogramm "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die berufliche Rehabilitierung bei gesundheitlichen Problemen. Durch die Weiterbildungsförderung können Betroffene somit trotz einer Erkrankung oder Behinderung ins Berufsleben eingegliedert werden.