Zulassung
Vom Einsteiger zum Experten. Die Prüfung zum Steuerfachwirt gliedert sich in zwei Teile: die schriftliche und mündliche Prüfung. Hier sehen Sie aufgelistet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um alle Teile zu absolvieren. Eine abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung ist von Vorteil, aber keine Bedingung.
Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
zum/zur Steuerfachangestellten
+
3 Jahre Berufserfahrung
bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Studium
Ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt
+
3 Jahre Berufserfahrung
bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem gleichwertigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellter; Industriekaufmann; Bankkaufmann)
+
5 Jahre Berufserfahrung
auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 3 Jahre bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
8 Jahre Berufserfahrung
in einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einer bzw. einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄