
Zulassung

Berufsausbildung + Berufserfahrung = Voraussetzungen erfüllt ▖
Fachspezifische Berufsausbildung
zum/zur Steuerfachangestellten
+
3 Jahre Berufserfahrung
bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Studium
Ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt
+
3 Jahre Berufserfahrung
bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Anerkannte Berufsausbildung
in einem gleichwertigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellter; Industriekaufmann; Bankkaufmann)
+
5 Jahre Berufserfahrung
auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 3 Jahre bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄
Keine Berufsausbildung
+
8 Jahre Berufserfahrung
in einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einer bzw. einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
=
▄