Weiterbildungspflicht nachweisen als Immobilienmakler oder Immobilienverwalter
Seit dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung sowie ihre unmittelbar mitwirkenden Angestellten verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden - innerhalb von 3 Kalenderjahren für 20 Stunden. Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Details dieser Weiterbildungspflicht. Die folgenden Kurse helfen Ihnen als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen – und das in kürzester Zeit.
Wer muss sich weiterbilden und wer nicht?
Die Weiterbildungspflicht gilt für Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen. Ebenso sind alle Angestellten weiterbildungspflichtig, die unmittelbar in der gewerblichen Tätigkeit mitwirken, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder geringfügig beschäftigt sind.
Eine unmittelbare Mitwirkung liegt vor, wenn Beschäftigte von Immobilienmaklern beispielsweise Exposés erstellen, Besichtigungen durchführen oder aktiv an Gesprächen mit Kunden teilnehmen. Ebenso betrifft die Pflicht Beschäftigte von Wohnimmobilienverwaltern, die Wohngeldabrechnungen erstellen oder Eigentümerversammlungen organisieren.
Von der Weiterbildungspflicht ausgenommen sind Mitarbeitende, die ausschließlich mit buchhalterischen, personalbezogenen oder sekretariatsbezogenen Aufgaben betraut sind und somit nicht direkt in die Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeiten eingebunden sind.
Eine unmittelbare Mitwirkung liegt vor, wenn Beschäftigte von Immobilienmaklern beispielsweise Exposés erstellen, Besichtigungen durchführen oder aktiv an Gesprächen mit Kunden teilnehmen. Ebenso betrifft die Pflicht Beschäftigte von Wohnimmobilienverwaltern, die Wohngeldabrechnungen erstellen oder Eigentümerversammlungen organisieren.
Von der Weiterbildungspflicht ausgenommen sind Mitarbeitende, die ausschließlich mit buchhalterischen, personalbezogenen oder sekretariatsbezogenen Aufgaben betraut sind und somit nicht direkt in die Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeiten eingebunden sind.
Umfang der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss einen Umfang von 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro Gewerbe (Makler oder Verwalter) umfassen. Wer über eine doppelte Erlaubnis verfügt, muss insgesamt 40 Zeitstunden nachweisen, wobei jeweils 20 Stunden pro Bereich vorgeschrieben sind. Die zeitliche Verteilung der Weiterbildung ist flexibel innerhalb des Weiterbildungszeitraums möglich. Es ist jedoch nicht zulässig, die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden auf mehrere Personen zu verteilen – jeder Weiterbildungspflichtige muss die Stunden in vollem Umfang persönlich absolvieren.
Wann beginnt die Weiterbildungspflicht?
Für alle Erlaubnisinhaber oder Beschäftigten beginnt die Weiterbildungspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels bleibt der bestehende dreijährige Weiterbildungszeitraum bestehen, und bereits absolvierte Weiterbildungsstunden können mitgenommen werden.
Folgen der Verletzung der Weiterbildungspflicht
Die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Ordnungswidrig handelt, wer:
Ordnungswidrig handelt, wer:
- Nachweise oder Unterlagen nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
- Einer behördlichen Anordnung zur Vorlage der Weiterbildungsnachweise nicht nachkommt.
Weiterbildungspflicht erfüllen: ortsunabhängig und in kompakter Form
Unsere Fortbildungsangebote sind Intensiv-Seminare, die Sie flexibel in Ihren Alltag integrieren können. Damit kommen Sie der Weiterbildungspflicht innerhalb kürzester Zeit nach - ortsunabhängig dank Live-Online-Format und zeitlich flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder Abendform.
Als Makler vertiefen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich über Instandhaltungsvorschriften und Mietrecht weiter und erwerben Fähigkeiten für eine effektive Betreuung ihrer Immobilien.
Als Makler vertiefen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Marketing und Vertrieb. Wohnimmobilienverwalter bilden sich über Instandhaltungsvorschriften und Mietrecht weiter und erwerben Fähigkeiten für eine effektive Betreuung ihrer Immobilien.
Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen
Der fünftägige Lehrgang Zertifizierter Verwalter IHK gemäß § 26a WEG - mit Vorkenntnissen ist speziell für Personen mit Erfahrung konzipiert und bietet eine umfassende Vertiefung in wesentliche Themen wie Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Instandhaltungsstrategien sowie die Abrechnung von Finanz- und Betriebskosten. Mit diesem Kurs aktualisieren und erweitern Sie Ihr Wissen, um Ihren beruflichen Anforderungen besser gerecht zu werden. Das IHK-Zertifikat verschafft Ihnen nicht nur einen anerkannten Qualifikationsnachweis, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Dadurch sind Sie bestens aufgestellt, um Ihren Kunden rechtssichere und kompetente Verwaltungsleistungen zu bieten.
Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV
Der dreitägige Intensivlehrgang Sachkunde für Immobilienmakler gemäß § 15b MaBV vermittelt umfassende Fachkenntnisse zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Immobilienfinanzierung, steuerlichen Aspekten und Marketing. Durch dieses Seminar schärfen Sie Ihr Profil und steigern Ihre Kompetenz gegenüber Kunden, indem Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und Ihre Professionalität gezielt erweitern. So heben Sie sich von der Konkurrenz ab und bieten fundierte, aktuelle Dienstleistungen kompetent und überzeugend an.
Direkt zur Anmeldung
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Verwaltung von Mietobjekten gemäß § 15b MaBV
Im dreitägigen Intensivlehrgang Verwaltung von Mietobjekten gemäß §15b MaBV aktualisieren wir Ihr Wissen in Vermietung, Bewirtschaftung und Objektmanagement. Sie befassen sich intensiv mit der allgemeinen Verwaltung von Mietwohnungen und dem Objektmanagement, sodass Sie bestens auf Ihre Karriere vorbereitet sind und gleichzeitig die Weiterbildungspflicht erfüllen. Dieser Kurs ist ideal für alle, die in der Verwaltung von Mietobjekten durchstarten und ihr Wissen vertiefen möchten.
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Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß § 15b MaBV
Mit dem dreitägigen Intensivlehrgang Vermarktung von Ferienhäusern und -Wohnungen gemäß §15b MaBV erweitern Sie Ihr Portfolio um Fähigkeiten in der Miet- und WEG-Verwaltung sowie in steuerlichen und rechtlichen Grundlagen. Der Kurs bietet Einblicke in die Besonderheiten des Ferienimmobilienmarktes und die effektive Vermarktung von Ferienhäusern und -wohnungen. Ideal für alle, die sich auf die Vermarktung von Ferienimmobilien spezialisieren und ihre Position am Markt stärken möchten.
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Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen
Unser Lehrgangsangebot ist die ideale Lösung, um der gesetzlichen Weiterbildungspflicht effektiv und zeitlich flexibel nachzukommen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Gelernte gezielt zu vertiefen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fachkompetenzen ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg in der Immobilienbranche. Unsere Dozenten sind erfahrene Fachleute, die selbst im Immobilienmanagement tätig sind und vermitteln Ihnen das nötige Wissen praxisnah.
Um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen folgende Fortbildungen an: Neben diesen Weiterbildungen wird auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf die Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Weiterbildungspflicht beginnt drei Jahre nach dem letzten Abschluss.
Um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen folgende Fortbildungen an: Neben diesen Weiterbildungen wird auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann auf die Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Weiterbildungspflicht beginnt drei Jahre nach dem letzten Abschluss.
Einzelfragen zur Weiterbildungspflicht
1. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen
Alle gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn nachweislich bestimmte Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Anstelle des Gewerbetreibenden reicht es aus, wenn eine angemessene Anzahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen Aufsichtsbefugnisse übertragen wurden, beispielsweise als Abteilungsleiter oder Betriebsleiter. Gewerbetreibende, die selbst unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit tätig sind, können diese Pflicht nicht delegieren.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
Alle gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, unterliegen grundsätzlich der Weiterbildungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn nachweislich bestimmte Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben.
2. Delegation der Weiterbildungspflicht
Anstelle des Gewerbetreibenden reicht es aus, wenn eine angemessene Anzahl von Beschäftigten die Weiterbildung absolviert. Voraussetzung ist, dass diesen Personen Aufsichtsbefugnisse übertragen wurden, beispielsweise als Abteilungsleiter oder Betriebsleiter. Gewerbetreibende, die selbst unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit tätig sind, können diese Pflicht nicht delegieren.
3. Gegenwärtig nicht genutzte Erlaubnis
Die Weiterbildungspflicht besteht auch für Personen, die eine Erlaubnis besitzen, aber derzeit nicht gewerblich tätig sind (sogenannte „Schubladenerlaubnis“). Erst wenn die Erlaubnisurkunde an die zuständige Kammer zurückgegeben wird, entfällt die Weiterbildungspflicht.
Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildungspflicht?
Telefonische Beratung: Mo – Fr | 8 – 17 Uhr oder schreiben Sie uns:
Ihre Vorteile am TA Bildungszentrum
Aus Erfahrung besser. Ihre Weiterbildung liegt uns seit 30 Jahren am Herzen. Die Dozenten am TA Bildungszentrum sind erfahrene Praktiker und Experten auf ihrem Fachgebiet. Die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote beruht auf langjähriger Erfahrung und modernen Lernmethoden. Unser Service reicht von individueller Unterrichtsbetreuung, Lehrmaterialbeschaffung, Verpflegung vor Ort bis hin zur komfortablen Hotelunterkunft.
Ausgezeichnete Qualität & Service
- Bundesweit anerkannte Zertifikate
- Mehr als 3000 Teilnehmer im Immobilienbereich jährlich
- Persönliche Beratung und Unterstützung
- Optimales Lernumfeld
- Wohnen nach individuellen Wünschen
„Top-Anbieter für Weiterbildung“ – diese Auszeichnung bekam das TA Bildungszentrum zum wiederholten Mal vom Magazin Focus Business. Damit zählt die seit 1992 bestehende Akademie zu den besten bundesweit.