Zulassung
Auch für Quereinsteiger geeignet. Um professionell als Immobilienverwalter arbeiten zu dürfen, ist in der Regel ein Sachkundenachweis gemäß Paragraf 26a WEG erforderlich. Vorausgesetzt wird der Lehrgang "Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK", ein vergleichbares Seminar oder grundlegende Berufserfahrung in der Hausverwaltung.